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Sekretariat Angewandte Informatik
Tel.: 0361 / 6700-5510 sekretariat-ai@fh-erfurt.de

Besucheranschrift:

Fachhochschule Erfurt
Fakultät Gebäudetechnik und Informatik
Fachrichtung Angewandte Informatik
Altonaer Straße 25
99085 Erfurt

Informationen zu den Corona-Maßnahmen vom 28.09.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Beschäftigte, sehr geehrte Studierende,

kurz nach unserer letzten Mitteilung wurde eine aktualisierte Corona-Verordnung für Thüringen verkündet, welche mit dem 19.09.2021 in Kraft getreten ist. Die Verordnung ist bis zum 17.10.2021 gültig. Sie können diese hier nachlesen: https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung

Mit der neuen Verordnung wird die 3G-Regel für Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen für alle teilnehmenden Studierende, Lehrende und Gäste noch einmal bekräftigt. Das heißt: Diesen Personen ist die Durchführung/Teilnahme an Präsenz-Lehrveranstaltungen und -Prüfungen nur gestattet, wenn sie die 3G-Regel einhalten.

Wie bereits angekündigt, möchten wir Ihnen mitteilen, wie die Umsetzung der 3G-Regel an der FH Erfurt bis auf weiteres umgesetzt wird:

  1. Studierende und Lehrende erhalten eine separate Bestätigung durch die FHE, wenn sie geimpft oder genesen sind (2G). Hierzu wird an der Altonaer Straße in Haus 6 in der Cafeteria (Glasboxen) in der Zeit vom 04.-15.10.21, 8:00-16:00 Uhr eine Kontrolle der Nachweise sowie die Ausgabe der Bescheinigungen erfolgen. Der Nachweis ist durch ein möglichst digitales Impfzertifikat (vollständiger Impfschutz), eine ärztliche Impf- oder Genesenenbestätigung zu erbringen. Nach dem 15.10. wird die Bestätigung an der Altonaer Straße durch die Wache in Haus 8, 8:00-16:00 Uhr ausgestellt. Diese Bestätigung dient der schnellen und unkomplizierten Nachweisführung für die unter Punkt 3 genannten Kontrollen.
     
  2. Wer die 2G Regel (geimpft oder genesen) nicht erfüllt oder keinen Nachweis führen möchte/kann, muss bei vor der Teilnahme an einer Präsenz-Lehrveranstaltung oder -Prüfung nachweisen, dass er*sie negativ getestet ist.
    Der Nachweis kann mittels eines PCR-Tests, eines Antigenschnelltests oder eines zertifizierten Selbsttests zur Eigenanwendung erbracht werden. Die Tests sind durch die Betroffenen selbst zu beschaffen und zu bezahlen. PCR- und Antigenschnelltest-Bescheinigungen von entsprechenden Teststellen sind mitzuführen. Die zertifizierten Selbsttests zur Eigenanwendung werden unter Aufsicht des Sicherheitsdienstes vor Ort erfolgen. An der Wache im Haus 8 (Altonaer Straße 25) wird eine Teststation eingerichtet, die von Montag bis Freitag jeweils 8:00-16:00 Uhr geöffnet hat. Hier kann unter Aufsicht des Sicherheitsdienstes eine Selbsttestung erfolgen. Bei negativem Testergebnis wird dies entsprechend bescheinigt. Bitte beachten Sie, dass Selbsttests nur tagesaktuell gültig sind und um 24 Uhr am Testtag ihre Gültigkeit verlieren. Das heißt, dass für jeden Tag, an dem eine oder mehrere Präsenz-Lehrveranstaltung(en) und/oder -Prüfungen an der Hochschule besucht werden soll(en), der Selbsttest zur Eigenanwendung zu wiederholen ist. In Teststellen durchgeführte Antigenschnelltests werden ebenfalls am Tag der Testung akzeptiert. PCR-Tests haben hochschulweit eine Gültigkeit von 48h.
     
  3. Der Gesetzgeber hat in § 26 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO definiert, dass Verstöße gegen die 3G-Regeln an Hochschulen eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Zudem wird der Hochschule die Kontrollpflicht auferlegt. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten müssen bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht werden. Deshalb werden regelmäßig, in dichter Abfolge und risikobasiert Kontrollen ab den 04.10.2021 durch zusätzliches Personal des externen Sicherheitsdienstes (mobil auf dem Campus, vor und nach den Lehrveranstaltungen) durchgeführt. Auch Lehrende können (z.B. bei der Anwesenheitskontrolle) Überprüfungen durchführen.

Alle Teilnehmenden, die an einer Präsenz-Lehrveranstaltung teilnehmen, werden auch weiterhin über eine Teilnahmeliste erfasst. Über jeder Liste steht:
„3G-Nachweis: Mit der Unterschrift wird gemäß Thüringer SARS-CoV-2 bestätigt, zur aktuellen Präsenzlehre und Prüfungen geimpft, genesen oder getestet zu sein!“

Die Veranstaltungen in der Einführungswochesowie Veranstaltungen des Zentrums für Weiterbildung (ZfW) werden ebenfalls als Lehrveranstaltungen angesehen. Entsprechend sind der 3G-Status zu überprüfen und eine Teilnehmerliste zu führen.

Mit Beginn der Vorlesungszeit werden die Außentüren der Hochschule in der Zeit von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr wieder geöffnet. Das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische oder FFP2 Maske) ist weiterhin in den Gebäuden der Hochschule verpflichtend. Am Arbeitsplatz oder Sitzplatz kann die Maske abgesetzt werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 m weiterhin gewahrt wird. Sollte es Situationen geben, in denen dies nicht möglich ist (u.a. praktische Übungen, Gruppenübungen, direkter Kontakt mit der*dem Lehrenden oder Kommiliton *innen etc.) ist die Mund-Nasen-Bedeckung zwingend zu tragen. Näheres regelt der Rahmenhygieneplan der Hochschule.

Abschließend möchten wir, die Hochschulleitung und der Krisenstab, an die Vernunft und das Verantwortungsbewusstsein jeder und jedes Einzelnen appellieren. Die Einhaltung der Regelungen des Rahmenhygieneplanes sind zwingend erforderlich, um den Studien- und Lehrbetrieb im WiSe 21/22 sowie die Gesundheit der Studierenden, Lehrenden, Beschäftigten und Gästen nicht zu gefährden.

Bei Rückfragen melden Sie sich gern.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Krisenstab